Informationen
über den „Fall Dr. Alexander“
zusammengestellt von Franz J.T.
Lee, Kapstadt, z.Zt. Tübingen
Inhalt
Regelwidrigkeiten
im Prozeßverlauf
Auf der
Strafinsel Robben Island
Die
Zusammenstellung soll lediglich einen kurzen Überblick über die bisherigen
Vorgänge im Prozeß gegen Dr. Alexander u.a. geben. Sie erhebt keinerlei
Anspruch auf Vollständigkeit. 1.4.1964.
Am
12.7.63 wurde Dr. N.E. Alexander aufgrund des 90-Tage-Gesetzes verhaftet (siehe
Seite 2). Am 17.10.63 berichtet die „Cape Times“:
„Elf angeklagt wegen Planung einer
Revolution! Gegen Dr. N.E. Alexander, einen nichtweissen Wissenschaftler und 10
weitere Personen wird am 4.11.63 Anklage erhoben werden, sich verschworen zu
haben, die südafrikanische Regierung durch gewaltsame Revolution, Guerillakrieg
und Sabotage zu stürzen. Außerdem werden sie angeklagt, den Diebstahl von
Waffen und Munition der südafrikanischen Streitkräfte und der Polizei heimlich
geplant zu haben... Es handelt sich um Neville E. Alexander, Don J.W. Davis,
Marcus Solomons, Elizabeth von der Heyden, Fikele C. Bam, Lionel D. Davis,
Leslie von der Heyden, Dorothy Alexander, Dulci E. September, Doris von der
Heyden und Gordon F. Hendricks. Die Hauptanklage lautet auf Sabotage. Es wird
behauptet, daß die Angeklagten in der Zeit vom 1. April 62 bis zum 12. Juli 63
auf Treffen und Versammlungen in Crawford, Lansdowne ect. sich verschworen
haben, Akte zu begehen, die die Sicherheit der Öffentlichkeit und die
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in Gefahr gebracht hätten. Sie sollen
sich außerdem miteinander und mit anderen verschworen haben, die Regierung
durch eine gewaltsame Revolution, Guerillakrieg und Sabotage zu stürzen. Dabei
wären Menschen getötet und ermordet und Staatseigentum beschädigt und zerstört
worden.“
Als
erster Zeuge der Anklage wurde Leutnant S.E. Sauerman vernommen, der am 12.7.63
Alexander verhaftet hatte. Die Zeitung Cape Argus berichtete: „Leutnant
Sauerman sagte, daß er am 12.7. dieses Jahres in das Haus Sandhurst in der
Swissroad 8 in Landsdowne ging, wo Dr. Alexander auf sein Klopfen an der Tür
öffnete. Alexander bat ihn ins Schlafzimmer, da er im Wohnzimmer Freunde zu
Besuch hatte. „Ich sagte ich würde seine Freunde gerne sehen, und er nahm mich
ins Wohnzimmer mit,“ sagte der Leutnant aus. „Um den Tisch saßen ein weiterer
der Angeklagten, Ian Leslie von der Heyden, und zwei weitere nicht-weiße
Männer, Reginald Franke und Gerald Giose. Eine halbe Flasche Brandy und eine
Flasche Wein standen auf dem Tisch, auf dem sich auch ein Buch mit dem Titel
„Die rote Arme von China“ befand“. In einem verschlossenen Schränkchen fand er
eine Anzahl von Büchern, Schriften und Dokumenten. Dann teilte er Alexander
mit, daß er ihn nach dem „Supression of Comunism Act“ verhafte. Leutnant
Sauerman legte dann als Beweisstücke mehrere Bücher vor: „Strategische Probleme
im Guerillkrieg gegen die Japaner“ von Mao Tse Tung, „Die Pariser Kommune“ von
Lenin. „Yu Chi Chan Guerillakrieg“ von Mao Tse Tung, zwei Exemplare eines
Buches mit dem Titel „Partisanenkriegsführung”. Alle diese Gegenstände hatten
sich in einem Umschlag mit der Anschrift „Herrn Dr. N. Alexander“ befunden...
Leutnant Sauerman legte außerdem die folgenden Gegenstände vor, die nach seiner
Aussage ebenfalls in dem Schränkchen gefunden worden waren: ein Buch mit dem
Titel „Wann und Wo und Warum die National Liberation Front gegründet wurde“,
ein handgeschriebener Aktenbogen mit der Überschrift „Kurzbericht über
Tätigkeiten in Südwestafrika“, ein weiterer mit der Überschrift „Bedingungen
für den Sieg“, vier handgeschriebene Folio-Blätter mit der Überschrift
„NLF-Arbeit in den Städten“. Weiter fanden sich handgeschriebene Berichte über
Folter in Südafrika“ und „Entscheidungen der internationalen Exekutive“, sowie
ein maschinengeschriebener Bericht mit der Überschrift „Poquo - wir stehen
alleine“.“ Um diese „Beweise“ ins Gerichtsprotokoll aufnehmen zu lassen, begann
die Staatsanwaltschaft mit der Verlesung dieser Bücher, Schriften und Berichte.
Einige Teile aus Che Guevaras Buch „Über den Guerillakrieg“ wurden in der
südafrikanischen Presse wiedergegeben und auf diese Weise wahrscheinlich zum
ersten Mal in Südafrika bekannt.
Im
Kreuzverhör durch die Verteidigung am 14. November mußte Sergeant J.P. van Wyk,
der die Wohnung Alexanders durchsucht hatte, zugeben, daß er dort hunderte von
Büchern gefunden habe, er weigerte sich jedoch, anzugeben, wieviel davon
politischen Inhalts gewesen seien (es waren nämlich nur die von der Polizei
beschlagnahmten). Aus der Zeitschrift „Liberation“, dem offiziellen Organ der
NLF, wurden von der Anklage u.a. folgende Passagen verlesen:
„Wann
nimmt ein Staat Zuflucht zu Folter, um Informationen über subversive
Tätigkeiten der Unterdrückten zu erhalten? Die Antwort ist sehr einfach: Wenn
dieser Staat mit dem Rücken an der Wand steht, wenn er um seine nackte Existenz
kämpft. Das ist die Lage in dem von Weißen beherrschten Südafrika heute. Als
die General Law Amendment Bill gesetzt wurde, wurde die Folter in Südafrika
legalisiert. Das wirkt natürlich überraschend. Es ist längst bekannt, daß die
Folter gegenüber Gefangenen, kriminellen wie politischen, zur Erlangung von
Informationen angewendet wurde. Doch mußte dies in einer Weise geschehen, daß
die Gerichte und die Öffentlichkeit davon nichts erfuhren. Heute hat sich die
Lage geändert. Eine Person kann für 90 Tage zum Zweck der Befragung in Haft
gehalten werden, ohne je dem Gericht vorgeführt zu werden. In der Realität
bedeutet das unbegrenzte Zeit für die Folter....
Während
der algerischen Revolution benutzten die Franzosen die brutalsten Methoden der
„Überredung“, um von ihren Gefangenen Informationen über die Aktivität der FLN
zu erhalten. Diese brutalen Methoden wurden immer mehr intensiviert, je weiter
der Kampf fortschritt. Wir in Südafrika können und müssen auf eine ähnliche
Behandlung durch die Polizei und die Armee gefaßt sein. Schon 1959 wurden zwei
hohe Armeeoffiziere und ein Polizeioffizier nach Algerien geschickt, um die
Methoden zu studieren, die die Franzosen im Krieg gegen die Algerier
anwendeten.“ (Liberation, Heft 3)
Dann
kam es zur Vernehmung von Polizeispitzeln. Nach dem Bericht der Cape Argus
wurde der farbige Polizist Jacobus Kotzee eigens wieder in die Polizei
aufgenomnen, um in deren Auftrag Pfarrer Davis zu überwachen. Cecil Dempster,
der nächste Zeuge, nahm im Auftrag der Polizei Kontakt mit Dr. Alexander auf.
Die Verteidigung konnte dem Zeugen Widersprüche nachweisen. Es stellte sich
sogar heraus, daß die Polizei Dempster angewiesen hatte, wenn es nötig sein
sollte, einen Meineid zu schwören. (Cape Argus, 20.11.63)
Die
Aussagen der Kronzeugen geben ein Bild von den Methoden, mit denen die Anklage
sie zu Aussagen gegen die Angeklagten zwang. Cape Times vom 7.12.63 berichtet
von der Vernehmung des Mister X, dessen Namen die Presse nicht veröffentlichen
durfte. Die Verteidigung: „Warum haben Sie sich zunächst geweigert, für die
Anklage auszusagen?“ - Mr. X: „Ich wurde nach einer Heft von 28 Tagen (nach dem
90-Tage-Haft-Gesetz) freigelassen. Jeder weiss, warum die Polizei einen
Gefangenen vorzeitig freiläßt - weil er ausgesagt hat. Ich hatte ein Höllenleben draußen. Meine Freunde quälten
mich mit Fragen und brandmarkten mich als Verräter. Sie fragten mich, warum ich
gegenüber der Polizei ausgesagt habe und nannten mich einen Mann der 5.
Kolonne.“ Die Verteidigung: „Warum sagten Sie nicht für die Anklage aus, als
sie zum ersten mal den Zeugenstand betraten?“- Mr. X: „Ich schaute in die
Zuschauergalerie und sah dort meine Freunde. Ich wusste, es würde wieder
losgehen, und ich konnte nicht als Zeuge aussagen. Ich konnte einfach nicht.“
Mr. X sagte, daß er, kurz nachdem er die Zeugenaussage verweigert habe, der
Sabotage angeklagt, und vom Magistratsgericht wieder in die Haft
zurückgeschickt worden sei. Aber am gleichen Tag, an dem er angefangen habe vor
dem Obersten Gericht auszusagen, sei die Anklage gegen ihn zurückgezogen
worden.
Zuvor
hatte er im Kreuzverhör durch die Verteidigung gesagt, daß er der Group Areas
Act (Gesetz zur Umsiedlung farbiger Bevölkerungsteile aus „weißen“ Gebieten)
nicht feindselig gegenüberstehe, doch gegen die Job Reservation sei
(Vorbehaltung zahlreicher Facharbeiterberufe für Weisse). „In Bonter Heuvel
haben wir neue Häuser und bessere Lebensbedingungen. Aber die Job Reservation
ist eine Unterdrückung der Mischlinge.“ Die Verteidigung: „Auf welche Weise
wird nach Ihrer Ansicht die Mischlingsbevölkerung von dieser Unterdrückung
befreit werden?“ - „Ich glaube, daß die Zeit allein uns Freiheit bringt.
Manches wird schon anders. Es geht langsam. Aber man kann nicht heute einen
Baum pflanzen und morgen die Frucht ernten.“ Mr. X beschrieb die Job
Reservation als „Albdruck.“ Er sagte, er sei in seinem Beruf seit 18 Jahren
tätig, und habe oft Weißen zeigen müssen, was sie zu tun hätten. „Aber ich darf
nicht an dieser oder jener Maschine arbeiten, wegen der Job Reservation, und
obwohl ich mehr weiß als manche Weiße, werde ich schlechter bezahlt.“ - Die
Verteidigung: „Sind Sie verbittert und enttäuscht?“ -“Nein. Ich habe einen sehr
guten Chef. Am Ende des Jahres geh’ ich zu ihm und bitte um mehr Bezahlung für
die Arbeit. Wir diskutieren darüber, und wenn die Profite gut waren, bekommen
wir mehr Geld. Es wird immer in dieser Weise des bescheidenen Fragens getan.“
Er gab zu, daß er manchmal „Verzweiflung“ empfinde, und mit anderen die
Möglichkeit diskutiere, die Dinge durch Boykottmaßnahmen, Streiks und sogar
Gewalt zu ändern. Über Guerillakriegsführung befragt, sagte Mr. X, daß er bei
Zusammenkünften, bei denen einige der Angeklagten gewesen seien, ihnen gesagt habe,
daß der „Bure, Polizist und Farmer“ die besten Guerillakämpfer seien, und daß
„wir keine Chance gegen sie hätten.“ Ein Freund von Alexander, Reginald
Francke, weigerte sich zunächst, als Zeuge auszusagen, änderte aber auf das
Versprechen von Straffreiheit hin seinen Entschluß. Er sagte aus, er habe an
wöchentlichen Zusammenkünften in Alexanders Wohnung teilgenommen und berichtete
über Einzelheiten der dabei entwickelten Pläne. Nach seiner Aussage wurde er
freigelassen. (Cape Times, 28.11.63)
Regelwidrigkeiten im Prozeßverlauf
Am
13. Dezember 1963 vertagte das Gericht die Verhandlung über die
Weihnachtsferien bis zum 3. Februar 1964. Sofort nach Wiederaufnahme der
Verhandlung wies der Hauptverteidiger Gerald Gordon den Gerichtsvorsitzenden,
Richter van Heerden, auf eine Regelwidrigkeit hin. Während der 7 Wochen der
Vertagung wurde Dr. Alexander und die übrigen männlichen Angeklagten nach der
Gefangnisinsel Robben Island im Atlantischen Ozean vor Kapstadt gebracht,
wodurch die Verbindung mit ihrem Verteidiger sehr erschwert wurde. Die
Verteidiger baten die Angeklagten um die Beantwortung einer Reihe von Fragen.
Nachdem die Antworten schriftlich niedergelegt worden waren, hielten die
Gefängnisbehörden die Papiere 2 Tage zurück und ließen sie dann an die Angeklagten
zurückgehen. Zu ihrer Überraschung fanden die Angeklagten zwischen den Papieren
eine neue Seite in der Handschrift eines Vernehmungsoffizieres der Kapstadter
Sicherheitspolizei, des Sergeanten van Wyk, der zugleich als Zeuge der
Staatsanwaltschaft auftrat. Der Verteidiger Gordon ersuchte um eine nochmalige
Vorladung dieses Zeugen und nahm ihn ins Kreuzverhör. Der Polizist gab
bereitwillig zu, daß die Seite in seiner Handschrift geschrieben sei und daß er
sie Mitte Januar abgefaßt habe. Weiter sagte er, seit er die Angeklagten nach
Robben Island gebracht habe, sei er nicht mehr dort gewesen. Der Richter fragte
ihn, wo er das Schriftstück zuletzt gesehen habe. „In meinem Büro am Calidon
Square. „Mr. Gordon macht geltend, daß die von den Angeklagten verfassten
Schriftstücke von den Gefängnisbehörden 2 Tage lang einbehalten worden seien,
am 13. und 14. Januar. Dann fragte er: „Haben Sie diese Schriftstücke gelesen?“
Sergeant van Wyk antwortete kühl: „Welche Schriftstücke?“ Diese
handgeschriebenen Anweisungen der Angeklagten an den Verteidiger.“ „Nein. Mr.
Gordon teilte dem Gericht mit, daß er einen „sehr schwerwiegenden Rechtsbruch“
(breach of privilege) zu Protokoll geben wolle, der die Verteidigung ernsthaft
behindert habe. „Wir stellten den Angeklagten eine Reihe von Fragen. Sie
schrieben mit ihre Antwort und alles was sie schrieben, ist gelesen worden.“
„Von wem ist es gelesen worden?“ fragte der Richter. „Es ist von den
Gefangnisbehörden unterschrieben, und als es den Angeklagten zurückgegeben wurde,
fand man dieses Schriftstück darin.“
„Ich
weiss nicht, was dies bezwecken soll“, sagte der Richter, „ich bin nicht hier,
um herauszufinden, ob die Gefängnisleitung einen Rechtsbruch begangen hat.
Alles, was ich habe, ist eine einseitige Erklärung seitens der Verteidigung.“
„Dieses 60 Seiten umfassende Dokument wurde den Angeklagten für 2 Tage
weggenommen“, sagte Mr. Gordon. „Ich nehme an, daß das Dokument in Mr. van Wyks
Händen war. Wenn er es gesehen hat, so ist das ein schwerwiegender
Rechtsbruch.“ Der Richter wandte sich an den Detektiv. „Bestreiten Sie, daß Sie
das Dokument gesehen haben?“ „Ich bestreite es.“ Der Richter befragte den
Sergeanten van Wyk noch einmal über sein Blatt mit Aufzeichnungen. „Sie sagten,
daß es in Ihrem Büro war, als Sie es zuletzt gesehen haben?“ „Ja, auf meinem
Tisch.“ Er fügte hinzu, daß gelegentlich Dokumente von Calidon Square nach
Robben Island gebracht würden. Er wolle nicht andeuten, daß es in diesem Fall
so war, aber es hätte passieren können. Mr. Gordon sagte: „Wenn das der Fall
ist, so ist einem gerechten Verfahren die Grundlage entzogen... Das ist eine
schwerwiegende Regelwidrigkeit. Das kann nicht wieder gutgemacht werden.“ (Nach
Cape Argus, 5.2.64)
Als
erster der Angeklagten sagte der farbige Lehrer von der Heyden nach der
Wiederaufnahme des Prozesses im Februar 1964 aus. Darüber berichtete Cape Argus
am 6.2.64: „Von der Heyden sagte aus, daß er in Kapstadt geboren und zur Schule
gegangen sei und an der Universität von Kapstadt das Baccalaureat und das
Lehrerdiplom erworben habe. 1961 habe er an der Livingstone-Highschool zu
lehren begonnen und sei an dieser Schule bis zu seiner Verhaftung am 18.7.63
gewesen. Nach 9 Tagen sei er freigelassen worden, am 10.9.63 wieder verhaftet
worden.
Über
sein politisches Engagement befragt, sagte er, daß er ein Mitglied der
Non-European Unity Movement und außerdem der Cape Peninsula Students Union
gewesen sei. Weiter sei er Mitglied in African People’s Democratic Union of
Southern Africa gewesen. Doch habe er seine Begeisterung für diese Organisation
verloren, als Ende 1961 Dr. Abrahams und Dr. N. Alexander aus ihr
ausgeschlossen worden seien. Seine Schwester Elizabeth habe ihn Anfang 1963 in
die NLF eingeführt und er sei ein Mitglied der Gruppe Athlone-Landsdowne
geworden, deren Vorsitzender Dr. Abrahams
gewesen sei. Das Ziel der Organisation sei gewesen, alle Gruppen
innerhalb der „Befreiungsbewegung“ zusammenzubringen. Es habe sich um eine
Studiengruppe gehandelt, die solche Dinge wie den sozialen und wirtschaftlichen
Status der Nicht-Weissen und deren Haltung gegenüber ihren Organisationen
untersuchte. Das am häufigsten auf ihren Zusammenkünften diskutierte Thema sei
die Beschaffung von Geldmitteln gewesen. „Gewöhnlich waren wir völlig pleite“.
Es
gab Diskussionen über die Anwendung von Gewalt unter den nicht-weißen
Organisationen. “Das war nichts Neues, jeder sprach darüber.”
Guerillakriegführung sei nur eine von vielen Methoden gewesen, die im
Zusammenhang mit der Erreichung einer Änderung in Südafrika diskutiert wurden.
Andere Methoden, wie Streiks, Boykottmaßnahmen und Demonstrationen seien
ebenfalls diskutiert worden.
Mr.
Gordon: “Was sind die Gefühle der Mischlingsbevölkerung im Hinblick auf die
Unterdrückungsgesetzgebung? Hat sie den Eindruck, daß sie eine Veränderung
dieser Gesetze mit parlamentarischen Mitteln erreichen kann?” Von der Heyden:
“Ich würde sagen, die Mehrheit der nicht-weißen Bevölkerung hat den Gedanken
aufgegeben, eine Änderung mit parlamentarischen Methoden zu erreichen.” Mr.
Gordon: “Haben die Leute das Gefühl, daß Streiks, Boykotts und Demonstrationen
wirksam sind?” – “Boykotts sicher und Streiks könnten wirksam sein.” – “Besteht
ein allgemeines Gefühl, daß Gewalt wirksam sein würde?” – “Die Einschätzung der
Wirksamkeit von Gewalt ist unterschiedlich. Die Leute sind noch dabei, sich
eine Meinung zu bilden.”
Von
der Heyden sagte, die Diskussionen auf NLF-Treffen über verschiedene Werke von
Mao Tse Tung seien rein theoretisch gewesen. Auf die Frage, warum NLF-Treffen
im Geheimen abgehalten wurden, antwortete von der Heyden: “Geheimhaltung ist
für die Leute in der Befreiungsbewegung fast eine zweite Natur.”
Aussage des Hauptangeklagten Dr. Neville Alexander
Am
18. und 19. Februar sagte Dr. Alexander in eigener Sache aus. Es folgen Auszüge
aus den Originalberichten der „Cape Times“ vom 19. und 20. Februar und des
„Cape Argus“ vom 19. Februar. „Alexander, aus einem Bündel von Papieren
vorlesend, berichtete dem Gericht, daß sein Interesse für Politik mit seiner
Immatrikulation an der Universität von Kapstadt im Jahre 1953 begonnen habe.
„Ich kam zu dem Schluß, daß es meine Pflicht sei, einer für die vollen
politischen Rechte der Nicht-Weißen eintretenden Organisationen beizutreten.“
Er sagte, 1953 und 1954 seien seine entscheidenden Jahre gewesen. An der
Universität von Kapstadt habe er sich lebhaft für studentische Angelegenheiten
interessiert. Bis 1956 sei sein politisches Interesse „sehr ernsthaft“ gewesen;
1956, als das Gesetz zur Durchführung der Apartheid an den Universitäten dem
Parlament vorgelegt worden sei, habe er die Arena der aktiven Politik betreten.
Die National Union of South African Students (NUSAS) habe sich dem
Gesetzesvorschlag entgegengestellt und er sei der Cape Peninsula Students Union
beigetreten, „die sich wie ein Buschfeuer am Kap und in Südafrika ausbreitete.
Wir traten für ein demokratisches Erziehungssystem ein.“
Er
interessierte sich sehr für andere Organisationen, wie die Teachers’ League und
die Parent-Teachers’ Association, bis er zum weiteren Studium nach Deutschland
ging (im Oktober 1958). In den ersten neun Monaten in Deutschland vermied er
es, in Parteipolitik hineingezogen zu werden, doch sei er bald eingeladen
worden, Vorträge über die Situation in Südafrika zu halten. Von verschiedenen
Organisationen wurde er zu Vorträgen eingeladen. 1960 kam es zu der „sinnlosen
Schießerei“ in Sharpeville und ganz Europa habe gegen Südafrika Stellung
genommen. „Ich fand es schwierig, unsere Rassenpolitik zu verteidigen. Europaer
riefen nach dem Blut der Weißen, die ihre Abkömmlinge waren.“ Alexander sagte,
er habe ihren gesagt, die südafrikanische Regierung sei auf eine Politik
festgelegt, die keinerlei Konzessionen an die Nichtweißen zulasse. „Von einem
Gefühl der Hingabe gegenüber meinem Volk und meinem Land getrieben, kehrte ich
1961 nach Südafrika zurück.“ „Das Gefühl tiefer Enttauschung war weit
verbreitet. Die Leute sprachen ganz offen über Revolution.” Zur Beschreibung
seiner politischen Vorstellungen in dieser Zeit sagte Dr. Alexander, er habe
den Eindruck gehabt, Südafrika habe sich infolge von Rassismus und
Rassentrennung nicht zu einer wirklichen Nation entwickelt. Der Grund für den
Mangel an Zivilisiertheit unter den Massen sei, so sagte er, in dem Mangel an
Entwicklungsmöglichkeiten zu suchen. „In den letzten Jahren sind ihnen diese
Möglichkeiten systematisch verweigert worden, und die wenigen, die ihnen noch
geblieben sind, werden ihnen weggenommen“.
Der
Begriff der Revolution schließe nicht die Möglichkeit friedlicher Veränderungen
aus, doch hänge dies von der Haltung der an der Macht befindlichen Regierung
ab. „Ich begriff, daß die Massen bald das Vertrauen in passive Methoden
verlieren würden. Die bestehende Regierung war auf eine Politik festgelegt, die
keine Zugeständnisse in Richtung auf eine Integration erlauben würde. Was mich
besorgt machte, war, daß Leute, die an Gewaltlosigkeit glaubten, offensichtlich von Aktivisten
verdrängt wurden.“ Er war Mitglied der African People’s Democratic Union of
Southern Africa (APDUSA), überwarf sich aber mit den Führern, weil er sie
kritisierte.... „Dr. Abrahams und ich gründeten den YU Chi Chan Club. Dr.
Abrahams schlug dies als ein Mittel zum Studium der Einheitsfront und
Revolution vor.“ Verschiedene Bücher wurden dort analysiert. Alexander sagte,
daß sie sich nicht nur mit Literatur über Guerillakriegführung, sondern auch
mit anderer Literatur befaßten. Er las dem Gericht eine lange Liste von Büchern
vor, mit denen sich der Club befaßt hatte. Diese Bücher wurden nicht benützt,
um eine bestimmte Linie zu propagieren, sondern um einen Gegenstand objektiv zu
erörtern.“
Dr.
Alexander fuhr fort: „Die Geheimhaltung, mit der der Yu Chi Chan Club und die
NLF arbeiteten, ist in diesem Prozeß ein Verdachtsgrund gewesen. Tatsache ist,
daß alle politischen Organisationen des rechtlosen Volks durch die Umstände
gezwungen sind, ein gewisses Maß an Geheimhaltung zu üben.“ Diese Geheimhaltung
sei aus der Notwendigkeit zu erklären, die Aufmerksamkeit der
Sicherheitspolizei zu vermeiden. Er fügte hinzu: „Geheimhaltung ist die
Arbeitsweise vieler politischer Organisationen gewesen. Ich könnte das Beispiel
des Broederbond zitieren (eine Geheimorganisation einflußreicher burischer
Nationalisten, die Red.). Einige Organisationen haben sich in tiefste
Geheimhaltung gehüllt, aber man hat sie nicht untersucht oder angeklagt. (Es
wird angenommen, daß der Vorsitzende des Gerichts, Richter van Heerden, ein
Mitglied des Broederbond ist, die Red.)
Alexander
sagte, der Club habe Bücher über den Guerillakrieg vervielfältigt, weil zu
jener Zeit die Organisation dieses Problem erörterte. „Die Auswahl von Büchern
war nicht von irgendwelchen ideologischen Gesichtspunkten diktiert, auch gab es
keinerlei Versuche, Mitglieder zu überreden, den Guerillakrieg zu akzeptieren”.
Er
zitierte einen Auszug aus Lenins „Partisanenkrieg“, wo es heißt, daß die
Partisanenkriegsführung nicht als die einzige Kampfmethode für das Proletariat
betrachtet werden könne, und sagte dazu: „Nirgendwo in den Schriften der NLF
wird eine gegenteilige Ansicht vertreten!“ Nach einem Zitat aus einem
Beweisstück, der „Pariser Kommune“ von Lenin sagte Alexander: „Gewalt ist nach
der Auffassung Lenins nicht der einzige Inhalt und das einzige Ziel politischer
Kämpfe.“
Die
Diskussion über die Gewaltanwendung sei durch die Sabotageversuche in Südafrika
angeregt worden; die Bücher über den Guerillakrieg, über die sie diskutiert
hatten, seien in den Buchläden ohne weiteres zu haben gewesen. „Unsere
allgemeine Einstellung gegenüber dem Guerillakrieg war die, daß es für den Fall
eines bewaffneten Konflikts zwischen der Regierung und den Massen notwendig
sei, darüber Bescheid zu wissen.“
Alexander
sagte, er sei gegen Gewalt und Revolutionen, weil ein Volk nach
Gewalttätigkeiten Generationen brauche, um wieder zur Ruhe zu kommen. Aber obwohl
er dagegen sei, so gebe es doch auch Zeiten, in denen sie notwendig seien.
Revolution habe immer eine fundamentale Veränderung bedeutet; in der Geschichte
gebe es genügend Beispiele, daß Revolutionen ohne Gewalttätigkeit stattgefunden
hätten. Er nannte dem Gericht Beispiele dafür.
Alexander
sagte, er hoffe, daß die Bedingungen von Elend, Furcht und Leiden beseitigt
werden würden unter denen die Nichtweißen unter einer Regierung zu leiden
hätten, die die letzte Bastion der weißen Kultur in Afrika zu sein behauptet,
die aber systematisch die Forderungen der Nichtweißen unterdrücke....
Anschließend drückte er die Hoffnung aus, daß Südafrika ein glückliches Land
für alle seine Einwohner jeder Überzeugung werden würde.“
Die Urteilsverkündung am 15. April 1964
Der
Richter van Heerden „erklärte die Angeklagten für schuldig, Sabotageverbrechen
in Form der Vorbereitung zum Staatsumsturz mit gewaltsamen Mitteln begangen zu
haben’’ (nach Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. April 1964). Folgende
Strafen wurden ausgesprochen: 10 Jahre Gefängnis Dr. Alexander, Pfarrer Don
Davis, Marcus Solomons , Elizabeth van der Heyden, Fikele Bam; 7 Jahre
Gefängnis: Lionel Davis und Gordon Hendricks; 5 Jahre Gefängnis: Leslie van der
Heyden, Dulcie September, Dorothy Alexander, Doris van der Heyden.
Auf der Strafinsel Robben Island
Sogleich
nach dem Urteil wurden Alexander und seinen männlichen Mitverurteilten die
Köpfe kahlgeschoren. Sie wurden auf die Felseninsel Robben Island gebracht, die
etwa 10 km von Kapstadt entfernt im Atlantik liegt und als völlig
ausbruchsicher gilt. Kein Schiff darf näher als 1600 m an sie heranfahren. Auf
der Insel werden etwa 1000 farbige politische Häftlinge neben einigen 100
kriminellen gefangen gehalten, u.a. der Generalsekretär des African National
Congress, Nelson Mandela, der im Juni zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt
worden war, und der Führer des Pan-Africanist Congress, Robert Sobukwe, der
dort nach Verbüßung einer 3jährigen Gefängnisstrafe weiterhin festgehalten
wird. Im Juli wurde durch mehrere private Briefe in Deutschland bekannt, daß
Alexander und 2 seiner Freunde von Aufsehern mißhandelt worden sind. In einem
dieser Briefe heißt es: „10. Juni 1964. Fikele Bam wurde vom Oberaufseher
angegriffen, getreten und geohrfeigt, weil er beim Essen um eine 2. Portion
bat. Er berichtete, dieses am nächsten Morgen den Gefängnisbehörden. Es wurde
ihm geantwortet, er sei ein „Kaffer“ und solle dankbar sein für das Essen, das
die Gefängnisverwaltung an ihn verschwende. Doch Bam hatte die Absicht, eine
eidesstattliche Erklärung abzugeben. Dazu gab man ihm Gelegenheit.
Woche
vom 22.-27.Juni 1964. Dr. Alexander wurde angegriffen. Er wandte sich gegen die
Art der Leibesvisitation durch die Aufseher. Er wurde am Trommelfell verletzt.
Anzeige wurde erstattet..... Alle politischen Gefangenen auf Robben Island
werden automatisch in die niedrigste Kategorie eingestuft, gegen die
Vorschriften. Alle politischen und diejenigen kriminellen Gefangenen, die nicht
zur Kollaboration bereit sind, erhalten die schwersten Arbeiten, nämlich die im
Steinbruch zugeteilt. Gruppen von zusammen ankommenden politischen Gefangenen
werden auseinandergerissen und auf die Zellen von Gewohnheitsverbrechern
verteilt. Dr. Alexander ist in einer Zelle, die ausschließlich von kriminellen
Gefangenen belegt ist; er hat sich beklagt, daß er infolge der Bandenkämpfe
unter diesen Gefangenen seines Lebens nicht mehr sicher sei.
Am
meisten klagen die Gefangenen über Unterernährung. Das Essen ist schlecht und
nicht ausreichend. Ein Grund dafür ist, daß alle Küchenposten kriminellen
Gefangenen gegeben werden, die offen grosse Mengen verschieben Die
erschreckendste Folge der Unterernährung ist, daß einige der jungen Gefangenen
sich gegen verschobene Lebensmittel homosexuell mißbrauchen lassen. Bei der
Rückkehr von der Arbeit werden alle Gefangenen durchsucht. Sie müssen sich
vollständig auskleiden, den Mund öffnen und den Tausa-Tanz vorführen, bei dem
After und Geschlechtsteile entblößt werden. Dr. Alexander und andere sind
mehrfach verwarnt und mit Schlägen bedroht worden, weil sie dies verweigerten.
Es gibt zahlreiche Fälle von Mißhandlung, doch wird immer darauf geachtet daß
keine Spuren zurückbleiben.“ In den „informationen aus der Studentenschaft“ des
VDS vom 16. Juni 64 wird über Robben Island berichtet: „Nach einem Bericht der
Londoner Sonntagszeitung „The Observer“ vom 31.5.64 sind von ehemaligen
Häftlingen der Strafinsel Robben Island schwere Vorwürfe gegen die
Häftlingsaufseher erhoben worden. Nach ihren Aussagen sollen die Aufseher Mißhandlungen
selbst begangen oder kriminelle Häftlinge dazu ermutigt haben. Auf der Insel
befinden sich gegenwärtig 1395 Häftlinge, davon 907 politische.
Ein
Augenzeuge berichtete über die Lage einer Gruppe von politischen Gefangenen auf
der Sträflingsinsel: „Ich kann nur sagen: Sie leiden außerordentlich. Robben
Island läßt sich nur mit Belsen
vergleichen, es ist kein Gefängnis. Wir haben immer von diesen Dingen gehört,
jetzt lernen wir sie selbst kennen. Die Haftlinge arbeiten im Steinbruch,
dürfen nicht miteinander sprechen, werden schwer bewacht. Ihr Essen ist
schlecht und keineswegs ausreichend.“
Berufungsverfahren gegen
das Urteil vom April 1964
Die
Verteidigung versuchte sofort nach der
Urteilsverkündung, die rechtlichen Grundlagen für ein Berufungsverfahren
aufgrund der vorgekommenen Regelwidrigkeiten (vgl. S. 3) zu sichern. Es gelang
ihr, ihre Stellungnahme dazu in das Gerichtsprotokoll aufnehmen zu lassen. In
der Berufungsverhandlung, die für März 1965 erwartet wird, geht es also vor
allem darum, ob die Chancen der Angeklagten durch die ungesetzliche
Einsichtnahme der Gefängnisbehörden in die Anweisungen an die Verteidigung
beeinträchtigt worden sind, und ob schriftliche Aussagen, die unter den
Bedingungen langer Einzelhaft nach dem 90-Tage-Gesetz beweiskräftig sind. Von
Sachverständigen werden die Haftbedingungen mit der Wirkung von Foltern
verglichen (vgl. auch FAZ vom 22. Aug. 64)
Bei
der Zusammenstellung des Materials konnte nur auf südafrikanische
Presseberichte zurückgegriffen werden, da die westliche Presse nur sporadisch
über den Prozeß berichtete.
Verantwortlich:
Bundesvorstand des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes, 6 Frankfurt,
Kurfürstenstr. 8
Nach
der Verurteilung Dr. Alexanders
Am
15. April wurden in dem Prozeß gegen Dr. Alexander und seine Mitangeklagten 5
mal 10 Jahre, 2 mal 7 Jahre und 4 mal 5 Jahre Freiheitsentzug verhängt. Diese
Urteile kennzeichnen die Rechtsprechung in der südafrikanischen Republik.
Der
Prozeß in Kapstadt
Der
Fall begann, als Neville Alexander am 12. Juli 1963 in seinem Haus aufgrund des
90-Tage-Haft-Gesetzes verhaftet wurde. Diesem Gesetz zufolge wurde er 76 Tage
lang ‘verhört’, ohne einen Verteidiger oder Anwalt zuhilfe zu haben. Am 27.
September wurde er 20 Minuten lang gehört und dann dem Obersten Gerichtshof für
den Hauptprozeß übergeben. Freilassung gegen Kaution wurde ihm nicht gewährt
und der Prozeßbeginn für den 4. November festgesetzt. Während dieser Zeit
wurden die anderen Mitangeklagten ebenfalls verhaftet.
Die
Strafverfolgung wurde geleitet von Deputy-Attorney-General J.E. Nöthling und D.
B. Brunette. Gerald Gordon Q.C., R.M. Marais und Dr. H. Strauss verteidigten
nahezu alle Angeklagten. Sie sind alle farbig. Alle bekannten sich nicht
schuldig. Vorgeworfen wurde ihnen als Hauptanklagepunkt: Verschwörung mit dem
Ziel, die Regierung zu stürzen, mit Mitteln gewaltsamen Umsturzes,
Guerilla-Kriegstätigkeit und Sabotage. Außerdem wurden sie noch drei anderer
Verbrechen beschuldigt, von denen zwei unter das ‘Gesetz zur Unterdrückung des Kommunismus’
von 1950 fallen.
Illegalität
im Prozeß Alexander
Der
Prozeß, der am 4.11.63 begann, wurde am 13.12. vertagt. Nach 7 Wochen wurde er
am 3. Februar wieder aufgenommen. Am ersten Gerichtstag beschuldigte der
Verteidiger G. Gordon den Richter der Illegalität. Während der 7wöchigen Pause
wurden Dr. Alexander und die anderen Hauptangeklagten in das Sträflingslager
auf Robben-Island gebracht (ohne verurteilt zu sein), wodurch es für ihre
Anwälte schwierig wurde, sich mit ihnen zu beraten. Sie forderten daher die
Angeklagten auf, zu bestimmten Fragen schriftlich Stellung zu nehmen. Die
Antworten hielten die Gefängnisbehörden jedoch 2 Tage auf und schickten sie
dann an die Angeklagten zurück. Zu ihrem Erstaunen fanden sie eine neue Seite
im Manuskript, einige Zusätze in der Handschrift des Det.-Sgt. J.P.F. van Wyk
von der Kapstädter Sicherheitspolizei, einer der Zeugen der Staatsanwaltschaft
und Untersuchungsbeamter. Da laut Paragraph 82 des Gefängnisgesetzes alle an
den beauftragten Verteidiger des Häftlings gerichteten Briefe von
Untersuchungsgefangenen nicht durch die Gefängnisbehörden gelesen und zensiert
werden dürfen, bezeichnete Mr. Gordon dies als eine ‘ernsthafte Verletzung des
Rechts und geeignet, die Basis eines fairen Prozesses zu stören.’ Dies ist nur
ein Beispiel dafür, daß nicht einmal die primitivsten Rechte politisch
Verfolgten in Südafrika zugestanden werden.
Das
finanzielle Problem
Der
ganze Prozeß wurde von der Verteidigungs- und Hilfsorganisation in Kapstadt und
vor allem von den DM 40000 finanziert, die die deutschen Studenten sammelten.
Offiziellen Schätzungen in Südafrika zufolge, haben die Kosten DM 40000
überschritten. Dieses Geld hätte man in Südafrika unter keinen Umständen
aufbringen können. Nachdem nun die Angeklagten für schuldig befunden und hoch
bestraft worden sind, ohne daß freilich bewiesen werden konnte, daß die
Vorwürfe der Anklage stichhaltig sind, wird ein Berufungsverfahren notwendig.
Nach südafrikanischer Gesetzgebung muß innerhalb von 10 Tagen, also bis zum 25.
April Revision eingelegt werden. Die Kosten für das neue Verfahren werden sich
wiederum auf mindestens DM 40000 belaufen; diese Summe muß bis zum 25.4.
gesichert sein, um die Verteidigung für Dr. Alexander auch weiterhin sichern zu
können. Es ist zu begrüßen, daß der VDS eine neue Sammlung einleiten will.